Allgemeine Transportbedingungen

Die Allgemeine Transportbedingungen finden auf alle Aufträge Anwendungen,
welche von der K-P-S GmbH oder seinen Vertragsfirmen ausgeführt werden, soweit ihnen nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstellen. Sie umfassen die gesamten nachstehend näher umschrieben Tätigkeitsbereiche der K-P-S GmbH.



Von den AGB abweichende Vereinbarungen können getroffen werden.
Offerten werden hinfällig, wenn sie 30 Tage nach Abgabe noch nicht angenommen worden sind.
Der Auftrag ist der K-P-S GmbH schriftlich oder mit elektronischen Mitteln zu erteilen. Wird er mündlich telefonisch erteilt, so trägt der Auftraggeber bis zum Eintreffen einer schriftlichen Bestätigung bei der K-P-S GmbH, die Gefahren einer unrichtigen oder unvollständigen Übermittlung.
Der Auftrag hat alle für eine ordentlich Ausführung notwendige Angaben, wie Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut), sowie solche die einer besonderen Behandlung bedürfen, zu enthalten. Nicht als Teil des Auftrages gilt der Text in Dokumenten, die dem Auftrag beiliegen, es sei denn, der Auftraggeber bezeichne diese ausdrücklich als Bestandteil des Auftrages.

Überprüfung

Die K-P-S GmbH überprüft den ihr erteilten Auftrag sorgfältig; sie ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässe oder Sendungen zu überprüfen, noch Gewichtsorder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt der Spediteur Unklarheiten fest, so klärt er sie raschmöglichst mit der K-P-S GmbH ab.

Lieferfristen

Lieferfristengarantien sind schriftlich zu vereinbaren. Sie müssen mindestens den letzten Ablieferungstermin und den vereinbarten Aufpreis beinhalten.

Interesse an der Lieferung

Die Ausserkraftsetzung betraglicher Haftungsbeschränkungen ist schriftlich zu vereinbaren. Die Vereinbarung muss mindestens die Höchsthaftungsgrenze und den Aufpreis beinhalten.

Herkunftszeichen

Soll dem Absender die wirkliche Bestimmung oder dem Empfänger die Herkunft der Ware nicht bekannt werden, so ist dies der K-P-S GmbH mitzuteilen. Weist der Empfänger die K-P-S GmbH an, das Transportgut an einem Dritten weiterzuleiten, so gibt die K-P-S GmbH, auch ohne besondere Aufforderung, dem Dritten den Namen des Urabsenders und die Herkunft der Ware nicht bekannt. Sie entfernt die Herkunftszeichen nur auf schriftliches Verlangen.

Hochwertige Güter

Der Auftraggeber muss hochwertige Güter ( solche, die aufgrund ihres Wertes einer besonderen Behandlungen bedürfen) in seinem Auftrag als solche bezeichnen. Erstbeladungen der Transportmittel und Transportbehältnisse sind Sache des Absenders, die Letztladung diejenige die des Empfänger. Hilft der Chauffeur beim Belad oder letzten Entlad oder besorgt er diese Manipulation auf ausdrückliches Verlangendes des Absenders oder Empfängers allein, ist er als Hilfspersonal des Absender bzw. des Empfänger zu betrachten.

Transportversicherung

Die K-P-S GmbH besorgt die Transportversicherung nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Auftraggebers. Ihre Funktion beschränkt sich auf die Beschaffung der geeigneten Transportversicherung. Lautet der Auftrag auf Abschluss einer Transportversicherung schlechthin, schliesst die K-P-S GmbH eine Transportversicherung gegen alle Risiken ab. Ist dies nicht möglich oder bestehen Unklarheiten über den Deckungsumfang, klärt die K-P-S GmbH dies mit dem Auftraggeber ab.

Unvorhergesehene Zwischenlagerung

Wird das Transportgut vom Empfänger am Bestimmungsort nicht angenommen oder wird es unterwegs aus einem Grund, den die K-P-S GmbH nicht zu vertreten hat, aufgehalten, so lagert es auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die K-P-S GmbH informiert raschmöglichst den Auftraggeber ( in jedem Fall) und den Transportversicherer ( sofern er Die Transportversicherung beschafft hat) über solchen unvorhergesehene Zwischenlagerungen. Die Kosten sind von Auftraggeber laufen zu bezahlen.

Nachforderungen und Rückerstattung

Die K-P-S GmbH ist nicht verantwortlich für unrichtige Erhebung von Frachten, Zöllen, Abgaben usw., die sie nicht selbst verschuldet hat. Der Auftraggeber ist gegen Vorlage der entsprechenden Belege zur sofortigen Bezahlung von Nachforderungen für ursprünglich zu wenig erhobene Frachten, Zölle, Abgaben usw verpflichtet.
Die K-P-S GmbH ist seinerseits verpflichtet, Rückerstattungen von ursprünglich zuviel erhobene Frachten, Zölle, Abgaben usw. unverzüglich an den Berechtigten weiterzuleiten. Der Auftraggeber haftet für seine eigenen Fehler und Versäumnisse sowie die seiner Unterbeauftragten, insbesondere für alle Folgen aus:
-Einer Verpackung, die den Anforderungen des Vereinbarten Transports nicht entspricht.
-Falsche, ungenauen oder Fehlenden Angaben im Auftrag, auf der Verpackung oder am Transportgut selbst,
insbesondere für Güter, die aufgrund ihrer Eigenschaften gar nicht oder nur unter besonderen Bedienungen
angenommen werden, oder deren Behandlung besonderen Vorschriften unterliegt.
-Dem Fehlen oder verspäteten Beibringen der notwendigen Dokumente.

Grundsatz

Die K-P-S GmbH haftet seinem Auftraggeber für sorgfältige Ausführung des Auftrages.

Höhere Gewalt

Die K-P-S GmbH ist von jeder Haftung befreit, wenn ein Schaden durch Umstände entstanden ist, die weder die
K-P-S GmbH noch seine Unterbeauftragten vermeiden und / oder deren Folgen sie nicht abwenden konnten.

Unterbeauftragte

Bei Beizug von Unterbeauftragten (Frachtführern, Spediteure, Zollagenten, Lagerhaltern usw.) haftet die K-P-S GmbH nur für deren sorgfältige Auswahl und Instruktionen. Im Schadenfall, den ein Unterbeauftragter zu verantworten hat, macht die K-P-S GmbH die Forderung des Auftraggebers beim Verantwortlichen geltend. Auf Wunsch des Auftraggebers und sofern es zweckmässig ist, geht die K-P-S GmbH gegen den Unterbeauftragten vor auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Die K-P-S GmbH hat Anspruch auf Vergütung seiner Auslagen und auf eine angemessene Kommission. Auf verlangen tritt die K-P-S GmbH dem Auftraggeber seine Rechte gegen den Unterbeauftragen ab.

Grundsatz

Die K-P-S GmbH trägt die Frachtführerhaftung für die ganze Transportstrecke. Vorbehalten bleibt ein sich nur auf eine Teilstrecke beziehender Selbsteintritt
der K-P-S GmbH.

Haftungsende

Die Haftung der K-P-S GmbH endet im Zeitpunkt, in dem das Transportgut vom Empfänger oder dessen Beauftragten übernommen worden ist. Vorbehalten bleiben die relevanten Reklamationsfristen bei verdeckten Mängeln.

Es gilt schweizerisches Recht.



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